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Neue Herausforderungen und Chancen für Banken im Umgang mit Spezialfonds

Spezialfonds sind seit jeher eine wichtige Ertragsquelle für viele Finanzinstitute, doch mit den neuesten Anforderungen der deutschen Bankenaufsicht stehen diese Institute vor neuen Herausforderungen. Die BaFin und die Deutsche Bundesbank haben in zwei Mitteilungen im Jahr 2023 die strengeren Anforderungen an das Risikomanagement der Institute für Investitionen in Spezialfonds, insbesondere Ein-Anleger-Fonds, konkretisiert. Die Institute müssen diese Anforderungen bis zum 31. Dezember 2023 umsetzen.

Umgang mit Spezialfonds

Gesetzliche Anforderungen und Umsetzungsfrist

Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen Spezialfonds die gleichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen wie Publikumsfonds. Zusätzlich sind Institute, die in Spezialfonds investieren, gemäß § 25a des Kreditwesengesetzes (KWG) verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement für Adressausfall- und Strukturrisiken aus den Einzelpositionen eines Spezialfonds zu gewährleisten. Ursprünglich für Oktober geplant, wurde die Frist zur Umsetzung dieser Anforderungen bis Ende 2023 verlängert.


Risikoorientierte und proportionale Vorgaben

Die BaFin und die Bundesbank erwarten, dass die Institute mittels ihres individuellen Limitsystems Einzelpositionen in Spezialfonds überwachen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Ein solcher Schwellenwert ist erreicht, wenn die Gesamtanlagen in Spezialfonds mehr als fünf Prozent der Bilanzsumme ausmachen.


Differenzierung und pragmatisches Vorgehen

Die Aufsicht hat ein pragmatisches Vorgehen gewählt, um den Kreditinstituten eine effiziente und risikoorientierte Umsetzung zu ermöglichen. Spezialfonds, die in Nicht-Handelsgeschäfte wie Immobilien oder Infrastrukturanlagen investieren, sowie Anlagen in Publikumsfonds sind von den neuen Anforderungen nicht betroffen.


Quartalsweise Überwachung

Das Risikocontrolling der Institute muss diese Vorgaben mindestens vierteljährlich überwachen. Dabei sind die Einzelpositionen der Spezialfonds in die Betrachtung einzubeziehen. Dies bedeutet eine Neuerung gegenüber den bisherigen Anforderungen, da nun Positionen aus Direkt- und Fondsgeschäft bei der Betrachtung einzelner Emittenten aggregiert und auf das Emittentenlimit angerechnet werden müssen.


Anrechnung von Emittenten bei Spezialfonds: Direktbestand und Limite-Management

Um zu entscheiden, ob Emittenten, die über Spezialfonds berücksichtigt werden und über dem Risikorelevanzschwellenwert liegen, auf die Einzellimite eines Kreditinstituts angerechnet werden müssen, muss zunächst geprüft werden, ob das Institut diese Emittenten bereits in seinem Direktbestand hält. Ist dies der Fall, sind die über Spezialfonds identifizierten Emittenten in das individuelle Limite-System des Instituts einzubeziehen.


Vereinfachungen bei der Limitüberwachung: Rolle der Marktfolge und interne Richtlinien

Falls das Institut die Emittenten nicht im Direktbestand hat, ist die Marktfolge in den Prozess der Festlegung von Emittentenlimiten einzubeziehen. Hierbei ist eine detaillierte Risikobewertung für jeden Emittenten notwendig. Wenn das Institut jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entscheidet, die Marktfolge nicht miteinzubeziehen, muss es alternative Wege finden, um die Compliance seiner Emittentenlimite zu gewährleisten.

Dazu kann beispielsweise die Einrichtung eines internen Überwachungssystems gehören, das regelmäßige Prüfungen des Emittentenexposures vorsieht, um sicherzustellen, dass diese innerhalb der festgelegten Grenzen bleiben.

Diese Maßnahme soll gewährleisten, dass das Kreditinstitut trotz der Nicht-Einbeziehung der Marktfolge die Risiken effektiv managt und die regulatorischen Anforderungen erfüllt.


Wirtschaftliche Interessen

Die neuen Anforderungen an das Risikomanagement für Investitionen in Spezialfonds stellen sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die Geldhäuser dar. Sie erfordern eine Anpassung der internen Prozesse und Systeme, bieten aber auch die Möglichkeit, das Risikomanagement zu stärken und damit langfristig die Ertrags- und Risikoposition der Institute zu verbessern.


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