Proportionalität in der Aufsicht: Erleichterungen für kleine Kreditinstitute
Die BaFin hat in einer aktuellen Mitteilung die Bedeutung der Proportionalität bei der Aufsicht über das Risikomanagement kleiner und nicht-komplexer Kreditinstitute (Small and Non-Complex Institutions, SNCIs) betont. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für kleine Institute zu reduzieren, ohne die Stabilität und Sicherheit des Bankensystems zu gefährden. Die wichtigsten Punkte der neuen Regelungen werden im Folgenden zusammengefasst.
Fokus auf wesentliche Risiken
Für kleine Institute steht die Konzentration auf wesentliche Risiken im Vordergrund. Eine regelmäßige und anlassbezogene Risikoinventur ist vorgeschrieben, bei der geprüft wird, welche Risiken die Vermögenslage, Kapitalausstattung oder Liquidität beeinträchtigen können. Ein Schwellenwert von 5 Prozent des ökonomischen Risikodeckungspotenzials dient als Orientierung, um zwischen wesentlichen und unwesentlichen Risiken zu differenzieren. Dabei gilt: Mehrere unwesentliche Risiken können zusammen ein wesentliches Risiko darstellen. Das Ergebnis dieser Analyse muss dokumentiert werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
Erleichterungen bei der Risikotragfähigkeitsberechnung
Kleine und sehr kleine Institute können bei der Berechnung ihrer Risikotragfähigkeit vereinfachte Methoden anwenden. Dazu gehören:
- Barwertnahe Verfahren und “Säule 1+”-Ansätze: Diese ermöglichen eine einfachere Beurteilung der Risiken.
- Pauschalisierte Ermittlung von Risiken: Wenig komplexe Institute dürfen wesentliche Risiken vereinfacht oder pauschalisiert berechnen.
- Puffer im Risikodeckungspotenzial: Statt schwer quantifizierbarer Risiken können angemessene Puffer vorgehalten werden. Es ist jedoch notwendig, die abgedeckten Risiken zu dokumentieren.
Diese Ansätze reduzieren den Aufwand und gewährleisten dennoch eine angemessene Genauigkeit bei der Risikomessung.
Stresstests mit Augenmaß
Die Anforderungen an Stresstests sind an die Größe und Komplexität der Institute angepasst. Kleine Institute müssen nicht alle Tests quartalsweise aktualisieren. Sehr kleine Institute können sich auf einen risikoartenübergreifenden Stresstest beschränken, wobei Sensitivitätsanalysen als ausreichend angesehen werden. Inverse Stresstests dürfen unter bestimmten Bedingungen entfallen.
Berichtswesen: Weniger Aufwand, mehr Flexibilität
Während kleine Institute weiterhin vierteljährliche Gesamtrisikoberichte erstellen müssen, können sie in stabilen Geschäftsbereichen längere Aktualisierungsintervalle nutzen. Ein gesonderter Bericht zu Sanierungsplanindikatoren ist nicht mehr erforderlich. Die BaFin erlaubt zudem, auf Validierungsberichte von Dienstleistern zurückzugreifen, anstatt eigene Berichte zu erstellen, solange die Ergebnisse angemessen geprüft werden.
Vereinfachte Prozesse und klare Regeln
Die neuen Regelungen unterstreichen, dass auch kleine Institute ihre Risiken effizient und ressourcenschonend steuern können. Mit klar definierten Schwellenwerten und der Möglichkeit zur Nutzung vereinfachter Methoden schafft die BaFin einen Rahmen, der den spezifischen Anforderungen kleiner Kreditinstitute gerecht wird.
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