MiFIR und MiFID II: Neue EU-Vorschriften zur Stärkung der Markttransparenz
Die Europäische Union hat kürzlich entscheidende Änderungen an den Vorschriften für den Wertpapierhandel angenommen, die unter den Bezeichnungen MiFIR (Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente) und MiFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) bekannt sind.
Diese Änderungen zielen darauf ab, Anlegern einen verbesserten Zugang zu wichtigen Marktdaten zu ermöglichen, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Kapitalmärkte zu stärken und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Verbesserter Zugang zu Marktdaten
Eines der Hauptziele der überarbeiteten Vorschriften ist die Stärkung der Position der Anleger, insbesondere durch die Bereitstellung von konsolidierten Marktdaten auf EU-Ebene. Aktuell sind Handelsdaten über verschiedene Plattformen wie Börsen und Investmentbanken verstreut, was es Anlegern erschwert, an präzise und aktuelle Informationen zu gelangen.
Die neuen Regeln führen EU-weite „konsolidierte Datenticker“ ein, die verschiedene Arten von Vermögenswerten abdecken. Diese Ticker sollen Informationen aus den Plattformen zusammenführen, auf denen Finanzinstrumente in der EU gehandelt werden, und die Daten so echtzeitnah wie möglich veröffentlichen.
Vorteile für Anleger
Durch die Bereitstellung von konsolidierten Datenströmen erhalten Anleger Zugang zu aktuellen Informationen über Transaktionen in der gesamten EU. Dies vereinfacht für professionelle und Kleinanleger den Zugang zu Schlüsselinformationen wie Kursen, Volumina und Zeitpunkten von Transaktionen.
Die verbesserte Transparenz fördert nicht nur die Effizienz des Marktes, sondern trägt auch dazu bei, das Vertrauen in die Integrität und Fairness der Finanzmärkte zu stärken.
Verbot von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Vorschriften ist das allgemeine Verbot von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen (Payment for Order Flow, PFOF). Diese Praxis, bei der Broker Kundenaufträge an bestimmte Handelsplattformen weiterleiten und dafür Zahlungen erhalten, wird nun schrittweise abgeschafft.
Mitgliedstaaten, die solche Rückvergütungen bisher erlaubt haben, können Wertpapierfirmen, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, von diesem Verbot ausnehmen, solange die PFOF nur Kunden im betreffenden Mitgliedstaat angeboten werden. Die schrittweise Abschaffung dieser Praxis muss jedoch bis zum 30. Juni 2026 erfolgen.
Neue Vorschriften für Warenderivate
Zusätzlich zu den Bestimmungen über Finanzinstrumente führen die Änderungen auch neue Vorschriften für Warenderivate ein. Diese Neuerungen sollen dazu beitragen, die Transparenz und Aufsicht über diese speziellen Märkte zu verbessern und sicherzustellen, dass sie effizient, fair und offen funktionieren.
Nächste Schritte
Die Annahme dieser Änderungen markiert den letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens. Die Texte werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Während die Verordnung (MiFIR) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (MiFID II) zu erlassen.
Die aktualisierten MiFIR- und MiFID-II-Vorschriften repräsentieren einen bedeutenden Schritt nach vorn in der EU-Finanzmarktregulierung. Durch die Stärkung der Transparenz und Fairness der Märkte sowie durch die Einführung strengerer Kontrollen und Standards sollen Anleger besser geschützt und die EU-Kapitalmärkte im globalen Wettbewerb gestärkt werden.