Neue Geldwäscheaufsichtsvorschriften für Finanz- und Versicherungs-Holdinggesellschaften
Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) wird ab dem 1. Juli 2024 durch wesentliche Änderungen bereichert. Diese betreffen die Aufsicht über Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und Versicherungs-Holdinggesellschaften. Ab dem 1. Januar 2025 übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Aufsichtsrolle. Ziel ist die Stärkung der Aufsicht über Finanzgruppen und das effektive Management von Risiken.
Erweiterung des Geldwäschegesetzes
Die Erweiterung des § 2 GwG integriert spezifische Finanzholding-Gesellschaften sowie gemischte Finanzholding- und Versicherungs-Holdinggesellschaften in den Kreis der Verpflichteten. Die bisherige Regelung des § 25l KWG wird dadurch obsolet. Eine wichtige Neuerung ist die Registrierungspflicht für die betroffenen Unternehmen und die Ausweitung der geldwäscherechtlichen Pflichten.
FKBG regelt neue Meldepflichten
Gemäß dem Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) müssen die Verpflichteten relevante Daten an die BaFin für eine risikobasierte Aufsicht übermitteln. Die Neuerungen basieren auf den EBA-Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht und sind für eine verbesserte Datengrundlage entscheidend.
Bedeutung für die Vorlage von Jahresabschlüssen
Die Neuregelung verlangt nun auch von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften die Vorlage von Jahresabschlüssen an die BaFin und die Deutsche Bundesbank. Diese Berichte sind für aufsichtsrechtliche Entscheidungen von zentraler Bedeutung.
Ausweitung der Prüferbestellung und -ablehnung
Zudem erweitert die Vorschrift die Pflichten zur Anzeige der Prüferbestellung und gibt der BaFin neue Befugnisse zur Ablehnung oder gerichtlichen Bestellung von Abschlussprüfern. Diese Anpassungen tragen zur Effektivität der geldwäscherechtlichen Aufsicht bei.
Schlussfolgerung und Ausblick
Diese Reformen stellen einen wesentlichen Schritt zur Stärkung der finanziellen Sicherheit und Integrität im deutschen Finanzsektor dar. Sie zielen darauf ab, alle Finanzholding-Gesellschaften geldwäscherechtlichen Pflichten zu unterwerfen, um insbesondere Risiken, die von international agierenden Finanzholdings ausgehen, effektiv zu managen.