Due Diligence und die Herkunft der Mittel: Umsetzung der EBA-Leitlinien EBA/GL/2021/02
In der komplexen Welt der Finanztransaktionen nimmt die Prüfung der Herkunft der Mittel eine zentrale Rolle im Rahmen der Sorgfaltspflichten nach den EBA-Leitlinien EBA/GL/2021/02 ein. Diese Leitlinien, die die Vorschriften nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 ergänzen, bieten detaillierte Anweisungen zur Identifikation und Überprüfung der Herkunft der Gelder, die in Geschäftsbeziehungen oder bei gelegentlichen Transaktionen verwendet werden.
Definition und Bedeutung der “Herkunft der Mittel”:
Die Herkunft der Mittel bezieht sich auf die genaue Quelle des Geldes, das in den operativen Betrieb einer Geschäftsbeziehung oder einer einzelnen Transaktion einfließt. Dies beinhaltet nicht nur die unmittelbare Transaktion, sondern auch die zugrundeliegende Aktivität, die die Mittel generiert hat, wie zum Beispiel das Gehalt eines Kunden.
Ferner werden die Instrumente und Methoden, die für den Geldtransfer genutzt wurden, betrachtet. Diese zweiteilige Betrachtung ist entscheidend für eine ganzheitliche Beurteilung der Risiken.
Die Tätigkeit, aus der die Mittel stammen:
Ein tiefgehendes Verständnis der Tätigkeit, aus der die Mittel hervorgehen, ist unerlässlich. Dies kann die Beschäftigung und das Geschäftsmodell des Kunden, Verträge, Handelstätigkeiten oder Investitionserträge umfassen.
Kredit- und Finanzinstitute müssen daher wirksame Verfahren zur Verifizierung des Einkommens und anderer Einkunftsquellen ihrer Kunden etablieren. Dazu zählen Gehaltsnachweise, Finanzberichte und andere relevante Dokumentationen, die die legale Herkunft der Mittel belegen.
Werkzeuge des Geldtransfers:
Die Leitlinien verlangen ebenfalls eine genaue Prüfung der Werkzeuge und Methoden, die für den Transfer von Kundengeldern eingesetzt werden. Hierbei geht es um die Überwachung und Analyse von Zahlungskanälen, Bankinstrumenten und der Wahl der Finanzinstitutionen.
Ziel ist es, zu erkennen, ob die genutzten Methoden im Einklang mit dem Profil des Kunden stehen oder ob sie möglicherweise für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten anfällig sind.
Herkunft des Vermögens
-
Kundenprofil erstellen und Hintergrund verstehen:
- Sammeln von Informationen über die finanzielle Geschichte des Kunden, inklusive Berufsweg und Vermögensentwicklung.
- Erstellung einer Vermögensaufstellung des Kunden.
-
Dokumentation und Verifizierung:
- Anforderung von Belegen, die die Quelle des Vermögens bestätigen (z.B. Testamente, Schenkungsurkunden, Verkauf von Eigentum).
- Prüfung der Glaubwürdigkeit der Dokumente und der darin enthaltenen Informationen.
-
Plausibilitätsprüfung:
- Durchführung einer Plausibilitätsprüfung, um sicherzustellen, dass das Vermögen in Übereinstimmung mit dem bekannten Profil des Kunden steht.
- Untersuchung auf unerklärliche Vermögenszuwächse.
Herkunft der Mittel: Werkzeuge des Transfers
-
Transaktionsmethoden feststellen:
- Identifikation der genutzten Bankinstrumente oder Zahlungsmethoden für die Überweisung der Mittel.
- Prüfung, ob diese Werkzeuge für die Art der Transaktion üblich sind.
-
Überprüfung der eingesetzten Konten:
- Verfolgung der Transaktionswege und Konten, über die die Mittel transferiert wurden.
- Feststellung der Banken oder Finanzdienstleister, die in den Transfer involviert waren.
-
Auffälligkeiten und Inkonsistenzen identifizieren:
- Analyse auf ungewöhnliche oder komplexe Transferstrukturen, die auf Versuche der Verschleierung hinweisen könnten.
- Untersuchung von Transaktionen, die häufige oder ungewöhnliche internationale Überweisungen beinhalten.
Herkunft der Mittel: Tätigkeit
-
Einkommensquelle feststellen:
- Ermittlung und Überprüfung der beruflichen Tätigkeit des Kunden und der daraus resultierenden Einkünfte.
- Anfordern und Prüfen von Nachweisen über das Einkommen (z.B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide).
-
Konsistenzprüfung:
- Vergleich der Einkommenshöhe mit den durchgeführten Transaktionen, um Diskrepanzen aufzudecken.
- Überprüfung auf Korrelation zwischen beruflichem Werdegang und Vermögensentwicklung.
-
Erklärung bei Unstimmigkeiten:
- Anfrage nach Erklärungen für identifizierte Inkonsistenzen oder unklare Vermögensquellen.
- Dokumentation der Erklärungen und Bewertung ihrer Plausibilität.
Die Aufsichtsrechtliche Verpflichtung:
Die EBA/GL/2021/02-Leitlinien schreiben vor, dass Kredit- und Finanzinstitute Prozesse implementieren müssen, die eine genaue Bewertung der Risiken ermöglichen, die mit der Herkunft der Mittel zusammenhängen.
Dies erfordert von den Instituten, dass sie die Herkunft der Mittel systematisch prüfen und alle verdächtigen Umstände untersuchen. Dazu gehört die Bewertung, ob die Mittel aus einer legalen Quelle stammen und ob die Transfermethoden typisch und angemessen für die Art der Transaktion sind.
Implementierung in die Praxis:
Um den Anforderungen der EBA-Leitlinien gerecht zu werden, müssen Finanzinstitute ihre internen Prozesse und Kontrollsysteme stärken. Dies umfasst die Schulung von Mitarbeitern, die Entwicklung von risikobasierten Ansätzen und die Implementierung von Überwachungs- und Berichtsverfahren.
Es muss ein klares Verständnis dafür entwickelt werden, wie die Herkunft der Mittel bewertet wird und welche Indikatoren auf mögliche Risiken hinweisen könnten.
Schlussfolgerung:
Die gründliche Überprüfung der Herkunft der Mittel gemäß den EBA/GL/2021/02-Leitlinien ist eine fundamentale Säule in der Risikomanagementstrategie von Kredit- und Finanzinstituten. Sie schützt nicht nur vor den rechtlichen Konsequenzen der Nichteinhaltung, sondern trägt auch dazu bei, das Finanzsystem als Ganzes vor den Gefahren der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu sichern.